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Sicherheitskontrollgesetz (09.09.2009)

Das Projekt eines Sicherheitskontrollgesetzes als übergeordneter Rahmen für alle sicherheitsrelevanten Kontrollaufgaben des Bundes, von der Typenprüfung bei Fahrzeugen über die Seilbahnen, die Kernenergie und das Starkstrominspektorat, bis hin zu den Talsperren, beschäftigt die Räte schon seit langem. Angestossen vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation zur Schaffung einer umfassenden nationalen Sicherheitsagentur, fand das Projekt keine Freunde bei den betroffenen Akteuren. Nach der Ablehnung des Ständerats und dem Nichteintreten der nationalrätlichen Kommission ist nun auch der Nationalrat nicht auf das unnötige, die Prozesse verkomplizierende Projekt eingetreten. Damit ist das Projekt endgültig zu den Akten gelegt. Das bedeutet nicht, dass das im Schatten des Sicherheitskontrollgesetzes neu vorgeschlagene Stauanlagengesetz nicht weiter verfolgt würde. Eine Überarbeitung des alten Wasserbaupolizeigesetzes in ein Stauanlagengesetz mit Übernahme von grundsätzlichen Festlegungen aus der Stauanlagenverordnung ist nicht a priori abzulehnen, auch wenn sich mit dem heutigen Zustand gut leben lässt.
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