Der von der Bundesverwaltung im Februar 2016 in die Anhörung gebrachte Entwurf der Vollzugshilfe «Schwall/Sunk – Massnahmen» ist insgesamt gut gelungen. Der SWV beantragt mit seiner eingereichten Stellungnahme aber 13 konkrete Änderungen.
Die Anträge betreffen teilweise sehr fachtechnische Sachverhalte, wie beispielsweise die Anforderungen an hydrodynamische Modellierungen. Sie beinhalten aber auch ganz zentrale Aspekte der Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes, namentlich das Vorgehen zum Ausschluss von unverhältnismässigen Massnahmen und die dauerhafte Entlassung aus der Sanierungspflicht.
Die detaillierte Stellungnahme des SWV kann von der Webseite heruntergeladen werden (siehe Link).