Der Bundesrat hat von Anfang Februar bis Anfangs Mai 2017 die Verordnungsrevisionen im Rahmen des 1. Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050 in die Vernehmlassung gegeben. Insgesamt sind sieben Verordnungsrevisionen mit zahlreichen neuen Ausführungsbestimmungen notwendig.
Der SWV hat die Verordnungsentwürfe in Arbeitsgruppen mit Vertretern von Mitgliedsunternehmen analysiert und eine Stellungnahme erarbeitet. Aufgrund der Zweckbestimmung des Verbandes konzentriert sich diese auf wasserwirtschaftliche Aspekte und damit auf die Entwürfe der Energieverordnung (EnV) und die neue Energieförderungsverordnung (EnFV). Die wichtigsten Anliegen in Kurzform:
- Ergänzung Schwellenwert zum Nationalen Interesse bestehender Kraftwerke
- Präzisierungen bei anrechenbaren Kosten für Sanierungsmassnahmen
- Grössenunabhängige Mittelzuteilung für Investitionsbeiträge
- Verkürzung Rythmus bei Mittelzuteilung für Investitionsbeiträge
- Vereinfachung der nachträglichen Überprüfung der Investitionsbeiträge
- Präzisierungen bei der Berechnungsmethodik für die Marktprämie
- Ergänzung zum Absatz von Elektrizität in der Grundversorgung
Die vom SWV eingereichte Stellungnahme, inkl. den Synopsen zu den Entwürfen EnV und EnFV mit artikelscharfen Anträgen, kann über untenstehenden Link als pdf-File heruntergeladen werden.