Wie jede Stromproduktionsanlage und jedes Bauwerk haben auch Wasserkraft-werke Auswirkungen auf die Umwelt. Diese können sowohl positiv wie negativ sein und fallen je nach Standort und Anlage mehr oder weniger stark ins Gewicht.
Wie jede Stromproduktionsanlage und jedes Bauwerk haben auch Wasserkraft-werke Auswirkungen auf die Umwelt. Diese können sowohl positiv wie negativ sein und fallen je nach Standort und Anlage mehr oder weniger stark ins Gewicht.
Im Sinne der nachhaltigen Bewirtschaftung der Ressourcen ist den ökologischen Anforderungen gebührend Rechnung zu tragen. Die Untersuchung dieser Aspekte und möglicher Massnahmen erfolgt im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung für jedes einzelne Projekt als wichtiger Teil des Bewilligungsverfahrens.
Mit dem auf Anfangs 2011 revidierten Gewässerschutzgesetz (GSchG, SR 814.20) wurden die bereits sehr strengen Umweltanforderungen nochmals deutlich verschärft. Um naturnahe Lebensräume am und im Wasser zu erhalten oder wiederherzustellen, müssen wesentliche Beeinträchtigungen durch die Wasserkraftnutzung beseitigt werden, namentlich:
Mit den geltenden Vorschriften erreichen neue und neu konzessionierte Wasserkraftanlagen ökologischen Top-Standard; und die bestehenden Anlagen werden in den nächsten zwanzig Jahren für rund 1 Mrd. Fr. nachgebessert (vgl. dazu die Vollzugshilfen zum revidierten Gewässerschutzgesetz):