Mit der Annahme der Energiestrategie 2050 hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung im Jahr 2017 dafür ausgesprochen, bei der Energieversorgung stärker auf erneuerbare Energien zu setzen. Am 29. September 2023 hat das Parlament mit der Annahme des Stromgesetzes zudem einen weiteren Entscheid für die Wasserkraft gefällt. Dieser wurde später in einer Referendumsabstimmung von der Schweizer Bevölkerung bestätigt. Das Stromgesetz enthält u.a. eine Erhöhung des Ausbauziels der Wasserkraft auf 39.2 TWh sowie die Möglichkeit zur Reduktion der Restwassermengen in Strommangellagen. Weiter sind auch 15 Projekte des Runden Tischs Wasserkraft sowie das Projekt Chlus in den Anhang 2 des Stromversorgungsgesetzes aufgenommen worden. In der Folge gilt für diese Projekte unter anderem, dass das Interesse an ihrer Realisierung anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgeht (Art. 9a Abs. 3 lit. d StromVG). Vor diesem Hintergrund sind auch die Kantone gefordert, sich für die Erreichung der vom Bund beschlossenen Zielwerte einzusetzen und Ihren Beitrag zur sicheren Stromversorgung zu leisten. Diese Haltung bringen wir als nationaler Verband regelmässig bei kantonalen Vernehmlassungen, Anhörungen oder Workshops ein.
In diesem Jahr hat der SWV bereits an zwei kantonalen Vernehmlassungen teilgenommen:
Richtplananpassung im Kanton Glarus (2025-2026)
Neue Wasserstrategie im Kanton Bern (2024-2026)
Unsere Stimme wird gehört
Bereits Ende 2023 hat der SWV an der Vernehmlassung zur Richtplananpassung im Bereich Energie des Kantons Graubünden teilgenommen. Wie wir Mitte 2025 durch eine Mitteilung von energate erfreulicherweise zur Kenntnis nehmen durften, wurde eines unserer Hauptanliegen - namentlich die stärkere Beachtung der nationalen Ausbauziele gemäss Energie- und Stromversorgungsgesetz - aufgenommen. Dieses Beispiel zeigt, dass sich der Einsatz lohnt und unsere Forderungen aufgenommen werden.
Richtplananpassung im Kanton Graubünden (2023)