Wasserbaugesetz

Worum geht's?

Die Hochwasserrisiken sind bereits heute erheblich und werden aufgrund der fortschreitenden Siedlungsentwicklung und des Klimawandels weiter stark ansteigen. Um sie zu begrenzen, soll künftig die Risikosituation umfassend beurteilt und neben dem Errichten von Schutzbauten sollen auch weitere Massnahmen ergriffen werden. Damit der Hochwasserschutz optimal gewährleistet werden kann, soll das fast 30-jährige Bundesgesetz über den Wasserbau angepasst werden.

Position SWV

Der SWV hat sich in seiner Vernehmlassungsantwort vom 2. Juli 2021 zur Änderung des WBG geäussert.

Als positiv erachten wir insbesondere den Paradigmenwechsel von "Gefahrenabwehr zur Risikokultur" und die Umsetzung des integralen Risikomanagements im Umgang mit Naturgefahren.

Politische Beratungen

  • Der Bundesrat hat am 10. März 2023 seine Botschaft zum Wasserbaugesetz veröffentlicht.
  • Der Nationalrat hat dem Gesetzesvorschlag am 19. September 2023 mit 180 zu 0 Stimmen zugestimmt.
  • Die UREK-S hat das Geschäft am 1. Februar 2024 einstimmig angenommen.
  • Der Ständerat hat das Geschäft am 29. Februar 2024 einstimmig angenommen. Er nahm eine vom Nationalrat eingefügte Bestimmung zu neu gestalteten Gewässerraumabschnitten in den Gesetzesentwurf auf, änderte sie jedoch leicht ab. Wegen dieser Differenz geht das Geschäft nun nochmal zurück in der Nationalrat.
  • Das Gesetz tritt voraussichtlich am 01. Juni 2025 in Kraft.

Weiterführende Links

  • Bundesgesetz über den Wasserbau (Fedlex)
  • Parlament: Übersicht zum Geschäft (23.030)
  • Vernehmlassungsantwort SWV vom 2. Juli 2021 (VL Antwort)
  • Medienmitteilung UREK-S vom 1. Februar 2024 (Medienmitteilung)
  • SDA-Meldung vom 29. Februar 2024 nach Beschluss des Ständerats (Medienmitteilung)