Bericht Längsdämme

Eine Arbeitsgruppe der KOHS hat den Bericht "Längsdämme entlang von Fliessgewässern" am 13. Mai 2025 publiziert.

An vielen Schweizer Fliessgewässern finden sich entlang der Ufer sogenannte Längsdämme. Diese technischen Verbauungen gehen bis auf das 18. Jahrhundert zurück und dienen primär dem Hochwasserschutz. In der Vergangenheit trugen sie zudem zur wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz bei. Durch das aktuelle integrale Risikomanagement stehen heute jedoch nicht mehr nur rein bauliche Massnahmen im Fokus, sondern eine optimale Kombination aus organisatorischen, raumplanerischen, technischen und ingenieurbiologischen Massnahmen. Weiter müssen die Längsdämme heute einer Überlast genügen und die Anpassungen an den Klimawandel erlauben.

Der Leitfaden basiert auf der Erfahrung der Arbeitsgruppe bei der Planung und dem Bau der Längsdämme in der Schweiz und die Empfehlungen sind in enger Zusammenarbeit mit der Praxis entstanden. Das Ziel des Leitfadens ist es, wiederkehrende Fragen aus dem Vollzug, dem integralen Risikomanagement und gesamten Lebenszyklus der Schutzbauten zu beantworten. Das Thema Längsdämme wird in den Kapiteln für die verschiedenen Phasen des Bauwerks beleuchtet. Aufgegriffen werden nicht nur technische, sondern auch die ökologischen und ökonomischen Themen.

Im Kapitel «Konzept und Machbarkeit» wird ausgeführt, dass die Projektziele frühzeitig definiert werden müssen. Dadurch wird die Grundlage für die weitere Planung gelegt. Zur Reduktion der Risiken sollen erste Überlegungen zum Schutzkonzept und zur System­sicherheit erfolgen. Die optimale Lösung wird mit Hilfe eines Varianten­studiums herausgefunden. In der Phase «Planung und Bewilligung» werden die Bemessungsgrundlagen, als fundierte Grundlage für die Ausführung, präzisiert. Es ist notwendig, dass der Baugrund genau untersucht wird und Versagensszenarien bekannt sind. Dadurch können Baurisiken frühzeitig identifiziert werden. Die zulässige Nutzung des Damms wird in dieser Phase definiert, damit die Funktionalität und Sicherheit im Betrieb gewährleistet ist. Zum Abschluss muss die «Bewirtschaftung und der Unterhalt» der Längs­dämme klar definiert sein. Ein bewusster Umgang mit Bewuchs und Bestockung ist für die Sicherheit der Dämme entscheidend. Weiter müssen Interventionsgrundlagen für einen Ereignisfall erarbeitet werden. Für die Gewährleistung der Sicherheit und Funktionalität der Längs­dämme müssen all diese Punkte bereits in der Planung berücksichtigt und abgestimmt werden. 

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Zum Artikel WEL 2-2025

 

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