Der politische Wille ist klar: Trift muss gebaut werden
Mit ihrer gemeinsamen Beschwerde beim Berner Verwaltungsgericht haben der Gewässerschutzverband Aqua Viva und der regionale Grimselverein Ende 2023 für viel Unverständnis gesorgt. Im vorangegangenen, beinahe fünfjährigen Begleitgruppenprozess waren zahlreiche Akteure involviert. Die beiden Organisationen hatten sich jedoch bewusst nicht am Begleitprozess beteiligt. Im Juni 2023 hat der Grosse Rat des Kantons Bern der Anpassung und Ergänzung der Trift-Konzession mit 139 zu 3 Stimmen zugestimmt. Und mit der deutlichen Annahme des Stromgesetzes im Sommer 2024 hat sich auch die Schweizer Stimmbevölkerung klar für den Ausbau der Wasserkraft im Allgemeinen und für die namentlich erwähnten Wasserkraftprojekte im Speziellen ausgesprochen. Das Trift-Projekt wurde während der Debatte zum Stromgesetz als Teil der 15 Speicherprojekte vom Runden Tisch Wasserkraft in den Anhang des Stromversorgungsgesetzes aufgenommen. Bei diesen Projekten geht das Interesse an der Realisierung anderen nationalen Interessen grundsätzlich vor (Art. 9a Abs. 3 lit. d StromVG). Trift gehört zu den Ausbauvorhaben, die energetisch am meistversprechenden sind und gleichzeitig mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Biodiversität und Landschaft umgesetzt werden können (vgl. UVEK 2021). Mit dem Ausbau der Trift sollen jährlich 215 GWh zusätzlicher Winterstrom produziert werden, was dem drittgrössten Speicherpotenzial aller Projekte des runden Tisches entspricht. Das Trift-Projekt allein deckt 10% der vom Bundesrat bis 2040 anvisierten 2 TWh an zusätzlichem Winterspeicher aus Wasserkraft ab.
Gesetzliche Ersatzmassnahmen werden übertroffen
Die Liste an Gründen, die für das Projekt sprechen, ist sehr lang. Laut der KWO eignet sich das Gelände topographisch sehr gut für einen Speichersee. Es handelt sich zudem um ein Tal, das bereits vom Menschen beeinflusst ist. So ist das Gebiet mit zwei SAC-Hütten und einer Hängeseilbrücke eine beliebte Wander- und Ausflugsregion. Der Speichersee dient zudem als Versicherung gegen mögliche Strommangellagen und Netzinstabilitäten. Weiter übertreffen die vorgesehenen ökologischen Ersatzmassnahmen die gesetzlichen Vorgaben um ca. 15%. Hinzu kommt, dass die Gletschervorfelder in der Schweiz gemäss einer Studie um ca. 10km2 pro Jahr wachsen. Einen Teil dieses neu entstehenden Potenzials zu nutzen, ist daher sinnvoll. Beim neu entstandenen Triftsee kommt dazu, dass das Gletschervorfeld vom BAFU nicht in das Aueninventar aufgenommen wurde, da es die Kriterien dafür nicht erfüllt.
Auch in Graubünden geht es voran
Zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter soll ein Zubau von erneuerbarer Energie von mindestens 6 TWh realisiert werden. Davon müssen mindestens 2 TWh sicher abrufbar sein (Art. 9a Abs. 1 StromVG). Das Projekt Chlus wurde in der Beratung des Stromgesetzes zusätzlich in die Liste der 15 Speicherprojekte vom Runden Tisch aufgenommen. Im Unterschied zu den 15 Projekten handelt es sich bei Chlus jedoch nicht um ein Speicherprojekt, sondern um ein Laufwasserprojekt, das für den Kanton Graubünden von zentraler Bedeutung ist. Im Juli 2025 ist nun die Beschwerdefrist für das Projekt abgelaufen und es ist keine Beschwerde beim Gericht eingegangen. Damit ist ein weiteres Projekt der 16-er Liste auf gutem Weg. Nun gilt es dranzubleiben, denn gebaut ist noch gar nichts. Im Beschleunigungserlass, der in der Herbstsession vom Parlament verabschiedet werden soll, haben National- und Ständerat weitere Optimierungen mit dem Ziel der Beschleunigung aufgegleist. Damit soll den Projekten endlich zum Durchbruch verholfen werden.