Mantelerlass ("Stromgesetz")

Worum geht's?

Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien ("Mantelerlass" oder "Stromgesetz") hat zum Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien aus Wasser- Wind- und Solarkraft zu fördern und die Energiewende voranzutreiben. Das Gesetz ist ein Schritt auf dem Weg zum Netto-Null Ziel bis 2050. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir massgebend mehr Strom, als ursprünglich veranschlagt wurde. Konkret muss aus heutiger Sicht von einer Stromlücke von rund 50 TWh ausgegangen werden.

Betroffenheit der Wasserkraft

Folgende Änderungen wurden im Bereich Wasserkraft beschlossen:

  • Erhöhung der Zielwerte Wasserkraft auf 37.9 TWh (2035) und 39.2 TWh (2050)
  • Zubau von 6 TWh Winterenergie - davon 2 TWh aus Wasserkraft
  • Grundsätzlicher Vorrang der 15+1 Projekte des «Runden Tisch Wasserkraft" vor anderen nationalen Interessen
  • Lockerung des absoluten Verbots für alpine Schwemmebenen und Gletschervorfelder von nationaler Bedeutung
  • Lockerung des absoluten Verbots bei Schwall-Sunk-Ausleitkraftwerken zur ökolog. Sanierung nach Art. 39a GschG, wenn wesentl. Beeinträchtigungen der Schutzziele des Objekts beseitigt werden können
  • Lockerung des absoluten Verbots zum Bau neuer Anlagen, wenn lediglich die Restwasserstrecke im Schutzobjekt zu liegen kommt

Beratungen im Parlament

Der Nationalrat hat dem Mantelerlass im Dezember 2023 nach zweijähriger Beratung klar mit 177 zu 19 Stimmen, der Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen zugestimmt. Die breite Unterstützung über alle Fraktionen hinweg zeigt, dass das Parlament in vielen Bereichen gute Kompromisse gefunden hat. Dies betrifft insbesondere auch die Wasserkraft.

Eine kleine Gruppe von Windkraftgegnern und Landschaftsschützern hat erfolgreich das Referendum gegen das Gesetz ergriffen. Die Stimmberechtigten werden deshalb am 9. Juni 2024 über den Mantelerlass abstimmen.

Die Vernehmlassung zu den betroffenen Verordnungen (EnV, EnFV, StromVV, WResV) läuft bis am 28. Mai 2024. Der SWV wird sich im Rahmen der Vernehmlassung schriftlich zu den vorgeschlagenen Anpassungen äussern. (Vernehmlassungsdokumente).

Position SWV

Der SWV steht klar hinter dem Mantelerlass und wird sich für ein JA an der Urne einsetzen. Die Wasserkraft ist bereits heute das Rückgrat der Schweizer Stromversorgung: Speicherseen wirken wie riesiege Batterien und können den dringend benötigten Winterstrom liefern. Energie aus Wasserkraft ist zudem praktisch CO2-neutral, einheimisch und flexibel abrufbar. Ein JA zum Mantelerlass ist auf Sicht des SWV wichtig, denn es geht um nichts weniger als die Versorgungssicherheit der Schweiz.

Weitere Informationen

  • Schlussabstimmungstext: Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung EnG und StromVG) vom 29. September 2023 (Link)
  • Bundeskanzlei: Medienmitteilung zum Zustandekommen des Referendums vom 26. Januar 2024 (Link)
  • Bundesrat: Abstimmungsvorlagen für den 9. Juni 2024 vom 31. Januar 2024 (Link)